Plötzlich Milliardenschuldner -Ein Fall für die Finanzaufsicht!- von Thomas Seidel

(Quelle wikipedia, GNU-Lizenz,
Urheber: Mylius/Roland Meinecke)




Vor einiger Zeit lief die kuriose Meldung in den Medien um, dass eine Bürgerin und Kundin der Commerzbank AG für kurze Zeit, zumindest in der Banking-App ihrer Hausbank auf ihrem Smartphone, Schuldnerin von über 8.500.000.000,00 €uro war. Was bei den meisten Menschen zum Schmunzeln führte und in der Presse mehr oder weniger als eine Gaudi behandelt wurde, ist in Wirklichkeit ein Fall für die Finanzaufsicht und möglicherweise für die Justiz.

Was mit einem Einkauf beim Lebensmittelhändler REWE begann, s.a., etwa in einem Bericht im Nachrichtenmagazin FOKUS, spiegelte sich als horrender Fehlbetrag in der Banking-App bei der Kundin wider. Die sofortige Nachfrage der Kundin bei der Commerzbank AG ergab, dass es sich um einen fehlerhafte Anzeige in der Banking-App handele und in Wirklichkeit nie ein solch hoher Betrag vom Konto der Kundin abgebucht worden war. Als Ursache für diesen Fehler gaben die Bankmitarbeiter diverse versäumte Updates der Commerzbank-Banking-App seitens der Kundin an, s.a. Bericht der FAZ.

Hier wurde also verbal der Kundin die Schuld an einer eklatanten Fehlfunktion einer IT-Anwendung, die die Commerzbank AG betreibt, in die Schuhe geschoben. Dass seit eh und je das Gebaren der Hersteller und Betreiber von IT-Anwendungen darauf hinaus läuft, in aller erster Linie die Kunden selbst für mögliche Fehler und Probleme verantwortlich zu machen, ist seit den1980er Jahren nicht wirklich etwas Neues. Dagegen hat der Gesetzgeber es bis heute auch stets versäumt, besonders Verbraucher vor dieser Praxis wirksam zu schützen.

Aber in diesem besonderen Fall liegt noch eine viel tiefer liegende Problematik zugrunde. Informationen über Kontostände und Umsätze auf Konten sind verbindliche Urkunden, auf deren Wahrheitsgehalt jederzeit und unter allen Umständen Verlass sein muss. Besonders im alltäglichen Geschäftsverkehr können auch nur minutenweise auftretende Fehlinformationen über Bankguthaben nicht nur zur Verhinderung von Geschäften führen, sie können unter Umständen sogar den Ruf einer Person ruinieren.

Es kann nicht sein, dass die Richtigkeit einer elementaren Bankinformation wie die des Kontostandes, davon abhängig gemacht wird, ob ein Kunde seine elektronischen Anwendungen ständig zeitnah updated oder nicht! Hier müssen Unternehmen sicherstellen, dass solche Kerninformationen immer richtig übermittelt werden, schließlich handelt es sich gerade bei Kontoauszügen um sehr rechtsverbindliche Urkunden. Es ist vor allem die Finanzaufsicht, die sich dieser und ähnlicher Vorfälle annehmen muss, auch wenn sie nur recht selten auftreten. Banken müssen gezwungen werden, die Richtigkeit und die Wahrheit ihrer Kontoangaben in allen denkbaren Formen von Medien sicher zu stellen.

Man könnte in diesem speziellen Fall noch überlegen, ob es sich nicht sogar um eine, wenn auch durch unglückliche Umstände versehentliche, aber dennoch systematische Urkundenfälschung handelt. In jedem Fall aber muss gelten: Nicht der Kunden hat die Richtigkeit von Bankinformationen durch ständiges App-Updaten sicher zu stellen. Die Bank muss dafür sorgen, den Kunden auch dann noch wahrheitsgemäße Informationen zukommen zu lassen, selbst wenn die Informationsinstrumente dafür irgendwie veraltet sind. Schließlich ändert sich ein auf Papier dokumentierter Kontostand ja auch dann nicht, wenn das dafür verwendete Papier bereits zehn Jahre alt ist.

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