Plötzlich Milliardenschuldner -Ein Fall für die Finanzaufsicht!- von Thomas Seidel
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(Quelle wikipedia, GNU-Lizenz, Urheber: Mylius/Roland Meinecke) |
Vor einiger Zeit lief die kuriose
Meldung in den Medien um, dass eine Bürgerin und Kundin der
Commerzbank AG für kurze Zeit, zumindest in der Banking-App ihrer
Hausbank auf ihrem Smartphone, Schuldnerin von über 8.500.000.000,00
€uro war. Was bei den meisten Menschen zum Schmunzeln führte und
in der Presse mehr oder weniger als eine Gaudi behandelt wurde, ist
in Wirklichkeit ein Fall für die Finanzaufsicht und möglicherweise
für die Justiz.
Was mit einem Einkauf beim
Lebensmittelhändler REWE begann, s.a., etwa in einem Bericht im
Nachrichtenmagazin FOKUS, spiegelte sich als horrender Fehlbetrag in
der Banking-App bei der Kundin wider. Die sofortige Nachfrage der
Kundin bei der Commerzbank AG ergab, dass es sich um einen
fehlerhafte Anzeige in der Banking-App handele und in Wirklichkeit
nie ein solch hoher Betrag vom Konto der Kundin abgebucht worden war.
Als Ursache für diesen Fehler gaben die Bankmitarbeiter diverse
versäumte Updates der Commerzbank-Banking-App seitens der Kundin an,
s.a. Bericht der FAZ.
Hier wurde also verbal der Kundin die
Schuld an einer eklatanten Fehlfunktion einer IT-Anwendung, die die
Commerzbank AG betreibt, in die Schuhe geschoben. Dass seit eh und je
das Gebaren der Hersteller und Betreiber von IT-Anwendungen darauf
hinaus läuft, in aller erster Linie die Kunden selbst für mögliche
Fehler und Probleme verantwortlich zu machen, ist seit den1980er
Jahren nicht wirklich etwas Neues. Dagegen hat der Gesetzgeber es bis
heute auch stets versäumt, besonders Verbraucher vor dieser Praxis
wirksam zu schützen.
Aber in diesem besonderen Fall liegt
noch eine viel tiefer liegende Problematik zugrunde. Informationen
über Kontostände und Umsätze auf Konten sind verbindliche
Urkunden, auf deren Wahrheitsgehalt jederzeit und unter allen
Umständen Verlass sein muss. Besonders im alltäglichen
Geschäftsverkehr können auch nur minutenweise auftretende
Fehlinformationen über Bankguthaben nicht nur zur Verhinderung von
Geschäften führen, sie können unter Umständen sogar den Ruf einer
Person ruinieren.
Es kann nicht sein, dass die
Richtigkeit einer elementaren Bankinformation wie die des
Kontostandes, davon abhängig gemacht wird, ob ein Kunde seine
elektronischen Anwendungen ständig zeitnah updated oder nicht! Hier
müssen Unternehmen sicherstellen, dass solche Kerninformationen
immer richtig übermittelt werden, schließlich handelt es sich
gerade bei Kontoauszügen um sehr rechtsverbindliche Urkunden. Es ist
vor allem die Finanzaufsicht, die sich dieser und ähnlicher Vorfälle
annehmen muss, auch wenn sie nur recht selten auftreten. Banken
müssen gezwungen werden, die Richtigkeit und die Wahrheit ihrer
Kontoangaben in allen denkbaren Formen von Medien sicher zu stellen.
Man könnte in diesem speziellen Fall
noch überlegen, ob es sich nicht sogar um eine, wenn auch durch
unglückliche Umstände versehentliche, aber dennoch systematische
Urkundenfälschung handelt. In jedem Fall aber muss gelten: Nicht der
Kunden hat die Richtigkeit von Bankinformationen durch ständiges
App-Updaten sicher zu stellen. Die Bank muss dafür sorgen, den
Kunden auch dann noch wahrheitsgemäße Informationen zukommen zu
lassen, selbst wenn die Informationsinstrumente dafür irgendwie
veraltet sind. Schließlich ändert sich ein auf Papier
dokumentierter Kontostand ja auch dann nicht, wenn das dafür
verwendete Papier bereits zehn Jahre alt ist.
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