Finanzielle Konsequenzen nach Corona Teil 3: Arbeit und Soziales: Absicherung der Einkommensquelle -Die Krankentagegeldversicherung- von Thomas Seidel

Ein typisches Krankenzimmer verheißt nie etwas Gutes!
(Quelle: wikipedia, gemeinfrei, Urheber: Tomasz Sienicki)


Der nahezu totale Stillstand durch die Coronakrise verändert eines jeden Leben. Klar ist, ein "weiter so" wie bisher ist für niemanden ratsam. In einer kleinen Serie von Beiträgen unter dem Titel "Finanzielle Konsequenzen nach Corona"möchte ich den Interessierten Hinweise geben, wie sie sich sinnvoll finanziell auf künftige allgemeine und persönliche Krisen vorbereiten können.

In den ersten beiden Beiträgen dieser Serie haben wir über den Aufbau einer finanziellen Mindestreserve gesprochen und die Bevorratung mit Lebensmitteln und sonstigen wichtigen Haushaltssachen, beides damit man einen Krisenzeitraum von etwa drei Monaten zunächst einmal ohne unabhängig von Aussen weitestgehend überstehen kann.

In diesem Beitrag soll es nun um grundsätzlichere finanzielle Ratschläge gehen, deren Nutzen weit über eine unmittelbare Krisenbewältigung hinaus gehen, die Absicherung von Erwerbsrisiken und der Schutz vor unerwarteten Zahlungsverpflichtungen.

Beginnen wir mit der Einkommensabsicherung im Krankheitsfall. Die meisten Menschen glauben, Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und Übernahme von Arzt-, Behandlungs-, und Medikamentenkosten durch die Krankenkassen decken das Risiko von Einkommensausfall bei Krankheit vollständig ab. Falsch! 

Das gilt nur für eine Dauer von 6 Wochen oder genauer bis zum 42 Krankheitstag in Folge. Danach ist der Arbeitgeber von einer Lohnfortzahlung befreit und darüber hinaus auch von der Verpflichtung zur Zahlung von Krankenkassenbeiträgen. Die Krankenkassen übernehmen die Lohnfortzahlung ab dem 43. fortdauernden Krankheitstag, aber nur zu einem Anteil von zur Zeit 70 Prozent des Bruttogehalts und bis zu 90 Prozent des Nettogehalts maximal des letzten jährlichen Nettoeinkommens. Zu dieser Einkommensminderung muss man die Kosten des Krankenversicherungsbeitrags addieren. Die Arbeitgeber bezahlen ihren Beitragsanteil ab der 7. Woche nicht mehr weiter. Der volle Beitrag muss aus dem verbleibenden Nettoeinkommen erbracht werden. Andernfalls entfällt der gesamte Krankenversicherungsschutz. Das alles wird auch nur für maximal 78 Wochen (das ist etwas mehr als eineinhalb Jahre) geleistet. Somit entsteht ab der siebten Woche eine Nettoeinkommenslücke zwischen 15 und 25 Prozent. Um es anschaulich zu machen: bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro monatlich, sind das 300 bis 500 €uro weniger jeden Monat. Seit einiger Zeit gelten Leistungen einer Krankentagegeldversicherung u.U. auch für Schwangere und Erziehende.

Hat man eine Mindestreserve von drei Nettomonatsgehältern, also in diesem Beispiel 6.000,00 €uro, könnte man etwa 12 bis 20 Monate durchhalten. Aber wenn nicht....?

Man braucht jedoch für so einen Fall seine Mindestreserve nicht angreifen. Vor dieser Art Einkommenausfall schützt eine Krankengeldtageversicherung. Wohlgemerkt, wie sprechen hier über eine  Krankengeldtageversicherung und nicht über eine Krankenhaustagegeldversicherung. Ein Verwechslung  wäre fatal. Im Prinzip gilt, je jünger und gesünder man ist, wenn man eine solche Krankentagegeldversicherung abschließt, desto kostengünstiger ist diese. Das bleibt auch dann so, wenn das Einkommen steigt und man zügig die Versicherung den neuen Einkommensverhältnissen anpasst. 

Bei allen tariflichen Unterschieden, sind insbesondere für junge Menschen die Kosten durchaus bezahlbar. Wir bleiben bei dem vorgestellten Beispiel und setzen voraus, dass sich ein am 15. August 1990 Geborener mit einem Nettoeinkommen von 2.000,00 €uro in diesem Jahr versichern will. Je nach Anbieter, Tarif und individueller Ausgestaltung zahlt unsere Beispielperson dafür monatlich etwa zwischen 8,00 und 12,00 €uro. Natürlich kann man immer argumentieren, falls der Versicherungsfall nie eintritt, sei das Geld verloren. Das ist richtig. Doch geht es hier um eine echte Absicherung des persönlichen Erwebseinkommens. Das bedeutet den Erhalt der Fähigkeit allen persönlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und, sofern vorhanden, der Absicherung der eigenen Familie. 

Zum Schluss noch ein Hinweis: Auch wenn sich niemand ein solches Szenario wünscht. Geht eine Krankheit über 78 Wochen hinaus, entfallen bekanntlich die Leistungen der Krankenkassen für den Einkommensausgleich. Auch dagegen kann man mit einer Krankentagegeldversicherung in gewissen Umfang vorsorgen.

In dieser Artikelreihe sind ausserdem bereits erschienen:








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