Finanzielle Konsequenzen nach Corona Teil 5: Arbeit und Soziales: Absicherung der Einkommensquelle -Die Unfallversicherung- von Thomas Seidel


Wenn es erst mal sooo weit gekommen ist, hilft eine Unfallversicherung auch kaum noch etwas.

(Quelle: Allgemeine Zeitung)

Der nahezu totale Stillstand durch die Coronakrise verändert eines jeden Leben. Klar ist, ein "weiter so" wie bisher ist für niemanden ratsam. In einer kleinen Serie von Beiträgen unter dem Titel "Finanzielle Konsequenzen nach Corona"möchte ich den Interessierten Hinweise geben, wie sie sich sinnvoll finanziell auf künftige allgemeine und persönliche Krisen vorbereiten können.

Wir sprechen in dieser Serie allgemein über Maßnahmen, wie man sich finanziell gegen Krisensituationen wappnen kann. Private Unfallversicherungen (UV) haben zwei Seiten, die unterschiedlicher nicht sein können. Sie können überflüssig wie Sonst was sein oder sie sind wahre finanzielle Lebensretter, wenn die Betroffenen ein schlimmes Schicksal ereilt hat. Daneben gibt es noch die gesetzliche Unfallversicherung, die bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit und auf dem direkten Weg nach dort oder von dort greift. Doch wann macht eine private UV Sinn und wann nicht? Können Unfälle doch jeden, überall und zu jeder Zeit passieren. Das ist das Kernargument der Versicherer und es ist tatsächlich unwiderlegbar. Es gibt Stand 2019 etwa 25,8 Millionen Unfallversicherungen in Deutschland. Was sagt das aus. Der Bestand an sich nur wenig. Dennoch wollen sich ein gutes Drittel der Bevölkerung gegen die Folgen privater Unfälle gewappnet sehen.

Tatsache ist, dass eine Unfallversicherung immer dann in Betracht kommt, wenn man etwas treibt, das über die gewöhnlichen Risiken des Alltags hinaus geht. Das betrifft insbesondere etwa sportliche Betätigungen oder auch alles andere, was ein zusätzliches physisches Risiko mit sich bringt. Das muss jeder für sich selbst abwägen. Eines aber ist immer ratsam. Eine Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche zu vereinbaren. Nicht nur, aber spätestens dann, wenn sie sportlich aktiv sind. 

Hat man sich einmal entschlossen eine Unfallversicherung abzuschließen, empfiehlt sich der Grundsatz "ganz oder gar nicht". Die vertragliche Leistung der UV sollte "voll fett" sein. Für eine UV mit "Kleckerles-Leistungen" ist das Beitragsgeld zu schade. Was heißt das konkret? Maßstab ist das monatliche Netto-Einkommen zuzüglich volle Sozialversicherungsbeiträge. Für Kinder und Jugendliche gilt, die monatliche Zahlungsleistung der UV soll ihnen auch eine Unterstützung für ein auskömmliches Leben in der Zukunft  geben. Darüber hinaus soll die UV bei einer Invalidität von 100 Prozent eine satte Kapitalabfindung auszahlen. Üblicherweise kommen UV-Angebote noch mit einer Reihe von Nebenleistungen wie etwa Krankenhaustageld und einer Todesfallleistung daher.

Zwei Beispiele sollen zur Orientierung helfen. Ein sechsjähriges Kind wird gegen die Folgen von Unfällen versichert. Man wählt die höchstmögliche Grundsumme, etwa 65.000,00 €uro, die höchstmögliche Progression bei 100 prozentiger Invalidität, hier 325.000,00 €uro, und eine lebenslange Grundrente von zur Zeit nicht weniger als 600,00 €uro im Monat, dazu ein Krankenhaustagegeld von aktuell nicht unter 20,00 €uro und eine Todesfallsumme von nicht unter 10.000,00 €uro. Das sollte man für einen Monatsbeitrag zwischen 5,00 €uro und 10,00 €uro abschließen können. Wichtig bei einer Kinder-UV, ein Erwerbseinkommen ist bei Kindern natürlich nicht abzusichern. Gleichwohl muss langfristig für die Zukunft gedacht werden. Daher soll man eine höchstmögliche Grundrente vereinbaren, die ein Leben lang ausbezahlt wird. Die Kapitalabfindung dient idealerweise später als zusätzliches Renteneinkommen oder deckt Kosten einer Ausbildung ab und sollte daher nicht einfach konsumiert werden.

Für einen Erwachsenen im Erwerbsleben sieht die Ausgangslage anders aus. Hier geht es um die Sicherung des Erwerbseinkommens und damit den Erhalt des erreichten Lebensstandards. Eine lebenslange Unfallrente ist das entscheidende Kriterium. Wir orientieren uns wieder an dem 35 jährigen Bankkaufmann aus dem 4. Teil dieser Artikelserie über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort gingen wir von einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.500,00 €uro aus und unterstellen, dass für den Single ein Nettoeinkommen von etwa 2.100,00 €uro monatlich abgesichert sein muss. Er benötigt im Falle einer 100 prozentigen Invalidität eine lebenslange monatliche Unfallrente von nicht weniger als 2.000,00 €uro und sollte eine Grundsumme von 150.000,00 €uro mit einer Progression von 350 Prozent abschließen. Das bedeutet eine Kapitalabfindung von 525.000,00 €uro. Zuzüglich Krankenhaustagegeld, heute von 20,00 Euro, und eine Todesfallsumme von augenblicklich nicht unter 10.000 €uro ist eine so ausgestattete UV für monatliche Beiträge zwischen 30,00 und 50,00 €uro derzeit abschließbar.

Ob man tatsächlich eine UV abschließt, hängt von der persönlichen Risikoeinschätzung ab und lässt sich kaum in einem formalen Prozess evaluieren. Für aktive Kinder ist eine auskömmliche UV fast ein Muss! Bei Erwachsenen im Erwerbsleben sollte die UV helfen das Erwerbseinkommen dauerhaft abzusichern, denn die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur im Zusammenhang mit der Arbeit ein und kann auch bei weitem nicht das Leistungsspektrum einer  privaten UV abdecken. 

Eines wird aber nach diesen Beiträgen bereits mehr als deutlich: Die volle Absicherung des persönlichen Erwerbseinkommens summiert sich schnell zu erheblichen monatlichen Kosten. Die Notwendigkeit eines jeden Teilstücks sollte daher mit Bedacht entschieden werden. Grundsätzlich gilt, je größer das Maß der Verantwortung für Menschen im persönlichen Umfeld, desto notwendiger wird die Absicherung des eigenen Erwerbseinkommens, umso mehr, je weniger andere denkbare Erwerbsquellen verfügbar sind.






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